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Veranlagung  14.07.2021 (Archiv)

Mit Insidertipps ins Gefängnis

Die US-Börsenaufsicht SEC und die US-Bundesstaatsanwaltschaft haben bekanntgegeben, dass sie gegen den 30-jährigen Griechen Apostolos Trovias mit dem Online-Spitznamen 'The Bull' Anklage erheben.

Ihm wird vorgeworfen, seit Ende 2016 im Dark Web mit Insidertipps gehandelt zu haben. Er soll Informationen sowohl einmalig als auch im Abo angeboten und unter anderem Finanzberichte börsenotierter Unternehmen illegal vor deren Veröffentlichung weitergegeben haben. Trovias drohen nun empfindliche Geldstrafen sowie bis zu 45 Jahre Gefängnis.

Seit wenigstens Dezember 2016 und bis Anfang 2021 hat Trovias den Behörden zufolge im Dark Web Insidertipps verkauft, die Käufern einen unfairen Vorteil beim Wertpapierhandel versprachen. Die Informationen hätten unter anderem die Auftragsbuchdaten eines Wertpapierhändlers und noch nicht veröffentlichte Finanzberichte von Unternehmen umfasst. Seine Kunden konnten laut Anklägern sowohl einmalige Tipps als auch Abos erwerben, der SEC zufolge soll Trovias über 100 Insidertipp-Abonnenten gehabt haben. Vertrieben habe er die Daten über verschlüsselte Messenger- und E-Mail-Dienste, bezahlt wurde er zumindest fallweise per Bitcoin.

Die Aktivitäten von 'The Bull' sind ein Beispiel dafür, wie sich auch Finanzkriminalität ins Dark Web verlagert. 'Wie dieser Fall zeigt, wird die SEC weiterhin Fehlverhalten verfolgen, wo immer sie auftreten und unabhängig davon, wie die Täter ihre Spuren zu verbergen versuchen', betont Kristina Littman, Chefin der SEC Enforcement Division Cyber Unit. Die SEC belangt den Griechen nun mit Verstößen gegen Antibetrugsrichtlinien der US-Börsengesetze, was ihm insbesondere hohe Strafzahlungen einhandeln könnte.

Gleichzeitig geht aber auch die Bundesstaatsanwaltschaft kriminalrechtlich gegen Trovias vor. Sie wirft ihm dabei nicht nur vor, sich illegal Zugang zu Insiderinformationen verschafft zu haben und diese verkauft zu haben. Laut Staatsanwaltschaft hat der Grieche im Jahr 2020 auch versucht, seinen eigenen Dark-Web-Marktplatz für den Handel mit Insidertipps aufzuziehen. Dort wäre der Angeklagte dann als Mittelsmann zwischen Anbietern und Käufern illegaler Insiderinformationen aufgetreten. Für den Anklagepunkt Aktienbetrug könnte Trovias bis zu 25, für Geldwäsche weitere 20 Jahre Gefängnis ausfassen.

pte/red

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#Insiderhandel #Aktien #Bitcoin



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