Banken 22.02.2013 (Archiv)
Sparen oder Kredit tilgen?
Die Zinsen sind derzeit auf einem Tiefstand, vor allem für Sparer. Was aber tun, wenn trotzdem ein größerer Geldbetrag ins Haus kommt – zum Beispiel weil ein Bausparvertrag abläuft?Sparen ist im herkömmlichen Sinn nichts anderes als Ausgaben zu vermeiden und Kosten zu
reduzieren. Dazu gehören nicht nur weniger Ausgehen, kürzere Urlaube oder der Verzicht auf
den Kaffee auf dem Weg ins Büro, sondern auch das Reduzieren von Fixkosten. Dafür ist es
nicht notwendig, die Heizung abzudrehen. Die Fixkosten lassen sich auch senken, indem
Konsumenten ihre Kreditlast abbauen.
Denn derzeit sind nicht nur Sparzinsen niedrig, auch Kreditzinsen befinden sich auf einem
Tiefstand. Nichtsdestotrotz sind die Zinssätze für Schulden immer noch deutlich höher als die
Zinsen, die sich für ein Guthaben erzielen lassen.
Deshalb ein ganz einfacher Spartipp: Wer Geld für die hohe Kante hat und es nicht in
nächster Zeit braucht, sollte den Abbau der Schulden planen. Denn eine vorzeitige Tilgung
reduziert die Schuldenhöhe, weshalb Zinsen und sonstige Kosten, die von der Laufzeit
abhängen, für diesen Betrag nur bis zum Rückzahlungstag bezahlt werden müssen. Danach
reduziert sich die Gesamtlast, empfielt die Ing DiBa.
Notgroschen offen halten
Vorsicht: Schulden zu zahlen, aber für Notfälle, wie eine kaputte Waschmaschine, keine
Reserven zu haben, ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Ein Notgroschen in Höhe von 2 bis 3
Monatsgehältern sollte jedenfalls stets verfügbar sein. Zusätzlich ist auch ein Sparguthaben
für größere, geplante Ausgaben, wie ein anderes Auto in einem Jahr, vorausschauend.
Allerdings lässt sich nicht jeder Kredit einfach vorzeitig tilgen. Konkret hängen die
Möglichkeiten dazu von den individuellen Verträgen ab. Denn in manchen Kreditverträgen ist
die vorzeitige Tilgung gänzlich ausgeschlossen, manche sehen eine genaue Kündigungsfrist
vor, und wieder andere verlangen sogar Strafzahlungen, wenn der Wunsch nach einem
schnelleren Ausgleich der Schulden besteht. In jedem Fall hilft nur ein genauer Blick in den
Kreditvertrag und die gesetzlichen Regelungen.
Das Verbraucherkreditgesetz vom Juni 2010 splittet die Regelung der Kredite in vor dem 11.
Juni 2010 geschlossene Verträge und danach unterzeichnete. Strafzahlungen können
Kreditinstitute jedenfalls nur dann verlangen, wenn sie vertraglich vereinbart sind. Deshalb
schon bei Vertragsabschluss darauf drängen, dass Strafklauseln gestrichen werden. So bleibt
die Möglichkeit einer vorzeitigen Tilgung oder zusätzlichen Rückzahlung offen.
Vereinfacht gesagt ist eine vorzeitige Tilgung meistens dann schwierig, wenn eine
Fixzinsvereinbarung besteht. Der Grund dafür liegt darin, dass Banken sich refinanzieren und
bei einem verfrühten Ausstieg auch für sie Kosten anfallen.
Kredite lassen sich aber nicht nur vorzeitig durch einen höheren Einmalerlag tilgen.
Kreditnehmern steht es auch frei, die monatliche Rückzahlungsrate zu erhöhen, weil z.B.
durch eine Gehaltserhöhung regelmäßig ein Plus an Geld zur Verfügung steht. Durch die
Bezahlung eines monatlich höheren Betrages reduziert sich ebenfalls der zu tilgende
Gesamtbetrag und in Folge davon die Zinsbelastung. Diese Möglichkeit gilt aber nur für
variable Verzinsungen.
Je nach Art des Kreditvertrags ist das Vorgehen unterschiedlich. In jedem Fall hilft ein
Gespräch mit dem Kreditinstitut mit der Information über den Wunsch, einen größeren
Geldbetrag abzubezahlen. Im Regelfall ist es ausreichend, die gewünschte Summe einfach
auf das Kreditkonto zu überweisen. Sie wird dann automatisch dem Kredit gutgeschrieben und
von der Berechnung der Zinsen abgezogen.
Gibt es Limits zu beachten, sollte mit dem Kreditinstitut genau abgeklärt werden, welche
Möglichkeiten es gibt und welche Grenzen und Fristen sowie Vorgehensweisen zu beachten
sind.
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